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Jeder Heizungsbauer, der in Deutschland Heizungen verbauen darf, kann auch eine BzA ausstellen.Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Heizungsbauer.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Heizungsbauer. Er kann Ihnen jederzeit eine neue BzA ausstellen.
Auch die BnD kann jeder berechtigte Heizungsbauer ausstellen.Dazu benötigt er lediglich Ihre BzA-ID, die Sie im Förderantrag verwendet haben.Alle weiteren Informationen sind den Betrieben in der Regel bekannt.
Wir erbringen ausschließlich Planungsleistungen (insbesondere Heizlastberechnungen).
Diese sind laut Förderrichtlinie vor Antragstellung zulässig, weshalb auch die Rechnungsstellung vor Antragstellung erlaubt ist.Bei der Eingabe im KfW-Portal kommt es vereinzelt zu technischen Problemen.Die KfW hat anderen Kunden empfohlen, als Rechnungsdatum den Tag der Antragstellung oder einen Tag danach einzutragen.Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die KfW: 0800 539 9013.
Unter folgendem Link finden Sie durch die Deutsche Energieagentur (dena) akkreditierte Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Bitte wenden Sie sich direkt an die KfW: 0800 539 9013.
Bitte wenden Sie sich direkt an das BAFA: 06196 908-1625
Bitte gehen Sie hierzu in Ihr Benutzerkonto bei der KfW unter meine.kfw.de, also dort, wo Sie auch Ihren Förderantrag gestellt haben.
Dort können Sie ganz unkompliziert die Auszahlung der Förderung beantragen.Für die Antragstellung benötigen Sie insbesondere die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie von Ihrem Heizungsbauer erhalten.
Seit dem die KfW vom BAFA die Förderung von Heizungen in Bestandsgebäuden übernommen hat, haben sich viele wichtige Neuerungen ergeben. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
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