Sichern Sie sich bis zu
70% Förderung für
Ihren Heizungstausch

kostenloses Beratungsgespräch
Erstellung der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Dimensionierungsvorschläge für Ihre neue Heizungsanlage
Erstellung der BzA für Ihren Förderantrag
Förderung kostenlos berechnen

So funktioniert es

Das sagen unsere Kunden

Mario Heinze
Ich wurde sehr kompetent am Telefon über Fördermöglichkeiten für meine neue Heizung in 2024 beraten und auf welche Aspekte ich beim Austausch achten soll.
Barbara Krüger
Ich war zunächst unsicher, ob meine Heizkörper mit einer Wärmepumpe kompatibel sind. Durch die Erstellung einer raumweise Heizlastberechnung habe ich jetzt Klarheit. Danke für die zügige Abwicklung.
Stefan Schulz
Super Service. Anhand von Bauplänen und Baubeschreibung wurde in wenigen Tagen die benötigte Heizleistung für meine DHH berechnet. Mit dem Ergebnis war es viel einfacher Angebote von Heizungsbauern zu bekommen. Danke!

Förderkonditionen im Überblick

Seit 2024 ist die KfW für die Förderung von Heizungen in Bestandsgebäuden zuständig. Es wird nur der Einbau von Heizungen in Bestandsgebäuden gefördert. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Folgende Förderzuschüsse können beantragt werden:

30% Grundförderung

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen, zB. Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Biomasseheizung. 

Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich. 

Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten

30% einkommensabhängiger Bonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dies entspricht meist ungefähr 50.000€ Bruttoeinkommen. 

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. 

Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Also für Anträge in 2024 ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus 2022 und 2021 maßgeblich.

20% Geschwindigkeitsbonus

Diesen erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Gilt zum Beispiel für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt). Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029. Der Geschwindigkeitsbonus ist für vermietete Wohneinheiten ausgeschlossen.

Bis zu 70% Gesamtförderung

Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

Maximal förderfähige Investitionskosten für den Heizungstausch in Wohngebäuden

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Zusätzlich bis zu 60.000€ Investitionskosten vom BAFA fördern lassen

Zusätzlich zur Förderung für den Heizungstausch können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden, z.B. für die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000€ pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000€ ohne Sanierungsfahrplan.

Für ein Einfamilienhaus können z.B. bis zu 30.000€ Investitionskosten für den Heizungstausch über die KfW gefördert werden und zusätzlich bis zu 60.000€ Investitionskosten vom BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen, insgesamt also bis zu 90.000€.

Förderzuschüsse vom BAFA können, mit Ausnahme der Heizungsoptimierung, ausschließlich über einen akkreditierten Energieeffizienz-Experten erfolgen. Diese können ganz bequem über Bafa Antragsservice beauftragt werden.

zum Antragsservice wechseln

FAQ

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Sanierungsvorhabens über BAFA oder KfW gestellt werden.

Welche Unterlagen brauche ich für die Antragstellung?

Grundsätzlich muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.

Das BMWK hat hierzu folgende Musterformulierungen zur Verfügung gestellt, die mit KfW und BAFA abgestimmt sind:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen derUmsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eineFörderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].

Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nichtbewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt(auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

Warum ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend für die Auszahlung der Förderung?

Um den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen zu können, wird zunächst für jeden beheizten Raum die genaue Heizlast rechnerisch ermittelt, hierbei werden Transmissionswärmeverluste sowie Lüftungswärmeverluste berücksichtigt.

Im nächsten Schritt werden alle Heizflächen in Ihrem Gebäude erfasst und die niedrigst mögliche Vorlauftemperatur ermittelt.

In Abhängigkeit von der Vorlauftemperatur, wird dann für jede Heizfläche berechnet, mit wie viel Heizwasser die Heizfläche versorgt werden muss, um die genau für den Raum benötigte Heizleistung zu erbringen.

Durch den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird folgendes sichergestellt:
- dass auch im Winter jeder Raum die gewünschte Raumtemperatur erreichen kann, 
- dass die Vorlauftemperatur so effizient wie möglich gewählt wird, 
- dass jede Heizfläche nur mit der genau benötigten Menge an Heizwasser versorgt wird.

Studien haben ergeben, dass eine hydraulisch richtig abgeglichene Heizung bis zu 20% weniger Energie benötigt.

Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, können Sie ganz bequem hier für 9€ zzgl MwSt pro qm Raumfläche in Auftrag geben und kann von der KfW zusammen mit Ihrer Heizung mit bis zu 70% gefördert werden.

Warum sollte auf die Erstellung einer Heizlastberechnung nicht verzichtet werden?

Um eine Heizungsanlage optimal für Ihr Gebäude zu dimensionieren, ist eine Heizlastberechnung unerlässlich und für die Beantragung von Förderzuschüssen bei der KfW sogar vorgeschrieben.

Gerade bei Wärmepumpen ist es essentiell, dass diese genau richtig dimensioniert sind, da diese ihre Leistung, anders als eine Gas- oder Ölheizung, nur sehr viel eingeschränkter regulieren können.

Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe hat zur Folge, dass sich diese gerade in den Übergangszeiten sehr häufig abschalten muss und dann wieder hoch fahren muss, was nicht zur Effizienz beiträgt und zudem unnötig verschleißt.V

iele verzichten bei der Auswahl der richtigen Heizungsanlage auf eine genaue Heizlastberechnung nach DIN 12831 und vertrauen auf die richtige Schätzung des Fachunternehmers.Die Heizlastberechnung gemäß DIN 12831 Hüllflächenverfahren, können Sie ganz bequem hier für 6€ zzgl MwSt pro qm Raumfläche in Auftrag geben und kann von der KfW zusammen mit Ihrer Heizung mit bis zu 70% gefördert werden. 

Sollten Sie eine raumweise Heizlastberechnung für den hydraulischen Abgleich benötigen, teilen Sie uns dies bitte nach Bestellung mit. Für nur 3€ zzgl MwSt pro qm Raumfläche Aufpreis erstellen wir gerne eine Raumweise Heizlastberechnung, auf Wunsch inkl Einstellwerte für Ventile mit AFC Technologie., 

Heizlastberechnung nach DIN 12831 beantragen